Seit 2015 ist der zivile Teil des Flugplatzes Ingolstadt-Manching als Grenzübergangsstelle zugelassen. Es muss vom Luftfrachtführer ein Formblatt mit Angaben zu den Personen ausgefüllt werden. Dieses Formblatt wird an die Polizei gefaxt. Das Online-Formular finden Sie auf unserer Homepage unter Zollverfahren. Die IMA ist Ihnen natürlich wie bisher bei der Abwicklung behilflich. Diese Regelung gilt von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr lcl, am Wochenende und an Feiertagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr lcl. Außerhalb dieser Zeiten muss eine Einzelgrenzerlaubnis beantragt werden. Derzeit wünscht die Polizei Ingolstadt eine Vorlaufzeit von 24 Stunden. Ob diese Zeit streng eingehalten werden muss, wird die Praxis zeigen. Mit der Mitteilung ist ein Recht auf Ein- oder Ausflug verbunden, d. h. der Flug kann nicht abgelehnt werden!Grundsätzlich sollensowohl Ein - und Ausreisen zu 100 % kontrolliert werden.Das bedeutet, dass immer über das IMA GAT abgefertigt wird!Die zollrechtlichen Vorschriften bleiben wie bisher bestehen.