Ist dies der Fall, somüssen Sie sich an unsere Zoll- und Grenzabfertigungsverfahren halten!
Sollte die Spannweite ihres Luftfahrzeuges zwischen 15m und 26,21m betragen, müssen sich die Besatzungen mittels Selbstbriefing über die Benutzung des Taxiways E informieren.
Zum FluganmeldungSollte per NOTAM zu Ihrer Ankunftszeit nur die Piste 07L/25R ("Nordbahn") zur Verfügung stehen, müssen sich die Besatzungen mittels Selbstbriefing über die Hindernissituation informieren. Alle Briefings sind im Info Bereich zu finden. Bei Fragen wenden sie sich gerne telefonisch an uns.
Bei wiederkehrenden Anfragen ist eine permanente Registrierung / Freischaltung in unserem Interface möglich.
Ein- und Ausflüge in oder aus NICHT-EU-Ländern sowie aus Ländern, die nicht Mitglied des Schengener Abkommens sind, müssen rechtzeitig vor dem Flugereignis angemeldet werden.
Bitte benutzen Sie dafür unser Online-Formular.
Verantwortlich für die Flugankündigungen an die IMA ist der Luftfrachtführer oder der Pilot!
Die Formalitäten für den Ein- bzw. Ausflug aus oder in Nicht-Schengen- bzw. Nicht-EU-Länder müssen unbedingt befolgt werden - die Mitarbeiter der IMA unterstützen Sie dabei gerne. Bitte füllen Sie das Online-Formular sorgfältig aus. Das Backup-Formblatt senden Sie falls notwendig per Fax (+49 8459 332436) oder E-Mail an die IMA GmbH. Ist die Ankunft- oder Abflugzeit nicht einzuhalten, so ist die IMA zu informieren.
Sind Kontrollen angekündigt, dürfen Fluggäste und Besatzung das Gelände des Flugplatzes erst verlassen, nachdem die Polizei oder der Zoll zur Kontrolle anwesend war oder nachdem, nach Rücksprache mit der Polizei oder dem Zoll, auf eine Kontrolle verzichtet wird. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!